Fahrradfreundliche Betriebe sind speziell gekennzeichnet. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) entwickelten Mindestkriterien:
- Aufnahme radfahrender Gäste auch für nur eine Nacht
- Abschließbarer Raum zur Aufbewahrung von Rädern über Nacht
- Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung
- Angebot eines reichhaltigen Frühstücks
- Bereitstellung regionaler Radwanderkarten, Bahn- und Busfahrpläne
- Bereitstellung eines Fahrradreparatursets für kleinere Reparaturen
- Informationen über die nächstgelegenen Fahrradwerkstätten
Kriterien für Campingplätze
(Die Punkte 4 – 7 oben gelten ebenso)
- Abgegrenzte grasbewachsene Zeltfläche für Radfahrer und andere nicht motorisierte Gäste
- Gesicherte Abstell- und Parkmöglichkeiten an einem Anlehnbügel auf oder in der Nähe der Zeltwiese
- Keine zusätzliche Gebühr für die Aufnahme von Fahrrädern
Empfehlungen und Regeln für Radfahrer
- Radfahren ist auf Wegen in der freien Natur erlaubt. Fußgänger haben Vorrang vor Radfahrern.
- Verkehrsregeln und Wegsperrungen müssen beachtet werden.
- Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm.
- Halten Sie Natur und Landschaft sauber.
- Von März bis Oktober sind Rauchen und offenes Feuer in Wald, Moor und Heide verboten.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Empfehlungen.